Alumni Geschäftsbedingungen und Konditionen

Nutzungsbedingungen

§ 1 Leistungsbeschreibung

1. Ziel des Technikzentrum Lübecks ist es, der Standort für innovative, technikorientierte StartUps und Unternehmen in Lübeck und Schleswig-Holstein zu werden. In Form von TZL Coworking möchten wir allen Studierenden, StartUps, Projektteams und digitalen Nomaden moderne und flexible Arbeitsplätze mit entsprechender Infrastruktur bieten und damit eine Umgebung und Community aufzubauen, in der Projekte vorangetrieben werden und Ideen zu verwirklichen, die ohne ein Zusammentreffen in den CoWorking-Spaces vielleicht nie entstanden wären.

2. Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen des Betreibers, der Technikzentrum Fördergesellschaft mbH, im Rahmen von TZL Coworking ist die Bereitstellung von Arbeitsplätzen in geteilten Gemeinschaftsbüros und -Räumen (Campus) bzw. Einzelbüros mit gemeinschaftlich genutzten Bereichen (Central) einschließlich folgender Leistungen:

a) Infrastruktur (Internetzugang, Präsentationstechnik, Wasseranschluss, Küchenausstattung, Toiletten)

b) Bereitstellung von Besprechungsräumen (Campus)

c) Bereitstellung von Schließfächern (tarifabhängig)

d) Bereitstellung von Lagerfläche (tarifabhängig, begrenzt verfügbar, nur am Standort Campus)

e) Organisation und Durchführung von Veranstaltungen.

Die Ausstattung und das Angebot der beiden Standorte “Campus” (MFC I des Technikzentrums Lübeck) und “Central” im Gebäude der Industrie- und Handelskammer Lübeck (Fackenburger Allee 2) unterscheiden sich durch die gegebenen Räumlichkeiten und Infrastruktur voneinander. Wenn nicht explizit beschrieben, beziehen sich alle folgenden Nutzungsbedingungen auf beide Standorte.

3. Die Arbeitsplätze in den Gemeinschaftsbüros sind ausgestattet mit Tisch, Stuhl, Strom und Internetzugang. Im Monatsbeitrag ebenfalls enthalten sind neben Nebenkosten für Strom und Wasser die Nutzung von Internet, sowie Reinigung enthalten.

4. Der genaue Umfang der Leistung wird in § 3 Punkt 2 definiert und ist abhängig vom jeweils bei der Registrierung gewählten Tarif der Vertragspartner. Die Nutzungsmöglichkeiten beschränken sich auf den jeweilig gewählten Tarif.

5. Die Berechtigung der Nutzung ist nicht übertragbar.

§ 2 Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln

1. Gegenseitige Rücksichtnahme und Respekt sind Grundvoraussetzungen für die Arbeit in einem CoWorking-Space. Dementsprechend ist auch das Eigentum anderer zu achten und in deren Abwesenheit in Ruhe zu lassen.

2. Alle Nutzer haben im Vorwege dafür Sorge zu tragen, Schäden am Gebäude und dessen Gegenständen nach bestem Wissen und Gewissen zu vermeiden.

3. Mitglieder mit einem festen oder flexiblen Arbeitsplatz haben durch einen ihnen persönlich gegen Unterschrift ausgehändigten Transponder durchgehend Zugang zu den Räumlichkeiten. Für Externe und Tagesnutzer ist der Space Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 16:00 (Campus) bzw. 8:00 bis 16:00 (Central) geöffnet. Die Nutzer akzeptieren die Öffnungszeiten.

4. Mitglieder mit einem festen oder flexiblen Arbeitsplatz haben vor Beginn der Nutzung die Ausstattung ausführlich überprüft und durch die Unterschrift der Nutzungsvereinbarung ihren mangelfreien Zustand bestätigt.

5. Mitglieder mit einem festen oder flexiblen Arbeitsplatz verpflichten sich zum sicheren Abschließen der Räume einschließlich Schließen der Fenster sowie das Ausschalten aller Beleuchtung am Ende des Tages, insbesondere, wenn sie als letzte die Räumlichkeiten verlassen.

6. Alle, die den CoWorking Space nutzen sind dazu verpflichtet, gemeinsam benutzte Geräte und Oberflächen (z.B. Kaffeemaschine, Drucker) in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu hinterlassen.

7. Es ist nicht gestattet, in den Räumen des TZL Coworking zu nächtigen.

8. Besprechungsräume: Im TZL Coworking Campus stehen zwei Besprechungsräume zur Verfügung, die für Mitglieder über den internen Kalender kostenfrei buchbar sind. Der kleinere Besprechungsraum ist ideal für Meetings und Telefonkonferenzen geeignet, während der Gruppenraum mit einem Konferenztisch Platz für 10 Personen bietet. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass übermäßige Buchungen oder das pauschale Blockieren der Räume, die die gemeinschaftliche Nutzung der Ressourcen behindern, nicht gestattet sind und zur Überprüfung der Mitgliedschaft führen können.

9. Veranstaltungsraum: Der Veranstaltungsraum bietet Platz für bis zu 40 Personen. Mitglieder haben die Möglichkeit, den Veranstaltungsraum einmal im Monat
kostenlos zu buchen. Für Buchungen des Veranstaltungsraums ist es erforderlich, sich vorab an das Community-Management zu wenden, um die Verfügbarkeit und
Konditionen zu besprechen.

10. Beide Standorte sind mit einer Küchenzeile bzw. Küche. Sie sind neben Küchenschränken mit einem Kühlschrank und einer Spüle ausgestattet. Alle Nutzer sind dazu verpflichtet, die Einrichtung und das Inventar pfleglich zu behandeln.

11. Die Nutzung der Räumlichkeiten geschieht auf eigene Gefahr.

12. Alle Unfälle und Schäden sind sofort zu melden.

13. Beschädigungen an Ausstattung, Wänden, Fußböden und Leihmaterial durch die Nutzer sind entschädigungspflichtig.

14. Es dürfen von den Nutzern ohne besondere Zustimmung des Eigentümers keine Veränderungen am Mietobjekt vorgenommen werden.

15. Für eingebrachte Gegenstände der Nutzer oder Dritter übernimmt der Betreiber keinerlei Haftung.

16. Führen Nutzer in den Räumen des TZL Coworking Veranstaltungen wie Seminare, Workshops etc. durch, sind sie für die Dauer der Veranstaltung, sowie der Vor- und Nachbereitung, verantwortlich und haften gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für eventuelle Personen- und Sachschäden.

17. Für eingebrachte Gegenstände der Nutzer oder Dritter, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit oder Veranstaltung stehen, übernimmt der Betreiber keinerlei Haftung. Die Nutzer sind verpflichtet, nach Beendigung der Veranstaltung die Räumlichkeiten in ihrem ursprünglichen Zustand zu übergeben. Eingebrachte Gegenstände, dazu gehören insbesondere auch Catering, grober Müll, Kartonagen und andere Verpackungsmaterialien, sind restlos zu entfernen.

§ 3 Tarife und Zahlungsmodalitäten

1. Alle Preise beziehen sich nur auf die angegebenen Leistungen.

2. Es gibt folgende monatlichen Tarife:

Preise (brutto), Inhalt

Fix: 215€, inkl. 24/7 Zugang, kostenfreies WLAN, fester Platz, Postannahme, Schließfach, Lagerfläche (Campus) optional für 10€

Flex: 105€, inkl. inkl. 24/7 Zugang, kostenfreies WLAN, Postannahme optional für 5€, Schließfach optional für 5€, Lagerfläche (Campus) optional für 10€

Beschreibung:

Fix: Reservierung eines festen Arbeitsplatzes, Aufbau und Verbleib von Equipment am ausgewählten Platz möglich.

Flex: Zusicherung eines beliebigen Arbeitsplatzes im Flex-Desk oder Gemeinschaftsbereichs, das mitgebrachte Equipment ist täglich zu entfernen.

Auf die Tarife “Fix” und “Flex” gilt eine Vergünstigung von 50% für Auszubildende und Studierende.

Die am Standort Central angebotenen separaten Büros mit Zugang zu allen gemeinschaftlich genutzten Räumen sowie einem Schließfach werden unmöbliert vermietet und haben eigene Preise. Die Anmietung der einzelnen Büros bedarf zudem eines separaten Mietvertrags.

3. Verändern sich für den Betreiber die monatlichen Betriebskosten (Heizung, Strom, Wasser) kann der Betreiber im Rahmen der Angemessenheit eine Anpassung der Tarif-Preise vornehmen. Diese wird rechtzeitig vor der jeweils nächsten monatlichen Rechnungserstellung an alle aktuellen Nutzer kommuniziert.

4. Die Zahlungsabwicklung für Mitglieder mit den Tarifen „Fix“ und „Flex“, sowie für die separaten Büros erfolgt über die Plattform cobot.me. Zu Beginn des Monats erhalten alle registrierten Mitglieder automatisch eine Rechnung entsprechend ihrem ausgewählten Tarif. Die Mitglieder können bei der Registrierung aus mehreren Zahlungsoptionen wählen. Es gelten die Richtlinien und Nutzungsbedingungen der Plattform.

5. Die Zahlungsabwicklung für Tagesnutzer erfolgt über die Plattform independesk.com. Über diese kann der Zugang stundenweise gebucht werden. Es gelten die Richtlinien und Nutzungsbedingungen der Plattform.

6. Die Nutzung beginnt am Datum des Vertragsschlusses und läuft auf unbestimmte Zeit.

7. Es kann monatlich mit einer Frist von 14 Tagen (separate Büros 28 Tage) zum Monatsende hin gekündigt werden. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang beim Vertragspartner.

§ 4 Außerordentliche Kündigung

1. Die Technikzentrum Fördergesellschaft und die Nutzer können den Nutzungsvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn

a. Die Nutzer für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete im Verzug ist.

b. Die Nutzer eine eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 ZPO (oder eine vergleichbare Erklärung) abzugeben hat, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat.

c. das Eröffnen eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Nutzer mangels Masse abgewiesen wurde.

d. die Nutzer sonstigen wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen dieses Vertrags trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist nachkommt.

e. die Nutzer ohne vorherige Zustimmung des Betreibers eine andere, nicht vereinbarte oder nicht genehmigte Nutzung vornimmt und diese trotz schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist aufgibt.

f. die Nutzer eine nach § 6 unrechtmäßige Nutzung vornehmen.

g. die Stadt Kenntnis von etwaigen urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstigen Rechtsverstößen des Nutzers gegenüber Dritten erlangt.

§ 5 Datenschutz

Die erhobenen personenbezogenen Daten dienen rein der Vertragserfüllung. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht vorgesehen.

§ 6 Keine ungesetzliche oder unrechtmäßige Nutzung

1. Die Nutzung der vom Betreiber angebotenen Dienste für jedweden ungesetzlichen oder in diesen Nutzungsbedingungen ausgeschlossenen Zweck ist unzulässig.

2. Die Nutzer verpflichten sich insbesondere, die Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Unnutzbarkeit der vom Betreiber bereitgestellten Infrastruktur (wie Server, Netzwerk, Drucktechnik, Mobiliar) führen oder Störungen selbiger für andere Nutzer verursachen.

3. Die Nutzer unternehmen keine Versuche unberechtigten Zugriffs auf die Infrastruktur durch Hacking, Sniffing oder ähnliche Methoden.

4. Die Nutzer bestätigen, dass sie die Dienste und Infrastruktur des Betreibers für keine der im Folgenden aufgezählten Tätigkeiten nutzen wird:

a. Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, MLM (Schneeballsystemen), Kettenbriefen, Spam-E-Mail, oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung (sowohl privat als auch geschäftlich).

b. Diffamierung, Missbrauch, Belästigung, Stalking, Bedrohung oder sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (wie Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht) von Personen oder Firmen inner- und außerhalb des TZL CoWorking.

c. Verbreitung von sittenwidrigen, beleidigenden, pornographischen oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten innerhalb oder über die vom Betreiber bereitgestellte Infrastruktur.

d. Verbreitung oder Bereitstellung von Daten, die Bilder, Fotografien, Bewegtbild, Software oder sonstiges Material enthalten, das Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum (z.B. Markenrecht) unterliegt, es sei denn der Nutzer ist Rechteinhaber oder besitzt die Berechtigung zur Verbreitung.

e. Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten.

f. illegaler Download von urheberrechtlich geschützten Daten.

g. Behinderung oder Abhalten anderer Nutzer vom Zugang und Anwendung der Services und Infrastruktur des Betreibers.

h. unrechtmäßige Beschaffung von Informationen von anderen Nutzern, insbesondere auch deren E-Mail-Adressen, ohne deren Zustimmung.

i. Angabe von falschen Identitätsdaten.

§ 7 Versicherung

1. Die Technikzentrum Fördergesellschaft mbH ist in ihrer Tätigkeit versichert. Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände der Nutzer. Hierfür wird der Abschluss einer geeigneten persönlichen Versicherung empfohlen.

2. Die Nutzer haftet für alle Schäden, die von durch sie, ihren Angehörigen, ihrem Personal oder ihren Lieferanten und Besuchern an den Mietgegenständen oder an sonstigem Eigentum des Betreibers schuldhaft verursacht werden. Den Nutzern obliegt der Beweis dafür, dass ein schuldhaftes Verhalten nicht vorgelegen hat. Für Handlungen von Personen, für die die Nutzer haftbar sind, verzichten sie auf den Entlastungsbeweis gemäß § 831 BGB.

§ 8 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Lübeck. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte eine Regelungslücke vorliegen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die so weit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder dem Sinn und Zweck dieses Vertrages nach gewollt hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke bei Abschluss dieses Vertrages erkannt hätten.

Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen

Cobot ist die Web-Plattform, über die TZL Coworking diese Website bereitstellt.

See Cobot Terms

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